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Fragen und Antworten zur photovoltaischen Solarenergie PDF Ispis E-mail
1. WAS IST EINE AN DAS NETZ ANGESCHLOSSENE PHOTOVOLTAIKANLAGE?

Eine AN DAS NETZ ANGESCHLOSSENE PHOTOVOLTAIKANLAGE nutzt die Sonnenstrahlung zur Erzeugung von Elektrizität mit Hilfe von Photovoltaikpaneelen aus. Die mit diesen Paneelen erzeugte Elektroenergie in Form von Gleichstrom wird mit Hilfe eines Wechselrichters in Wechselstrom umgeformt. Die so transformierte Elektroenergie wird über einen Zähler zur Registrierung der erzeugten kWh in das Energieversorgungsnetz eingespeist.

2. WAS IST EINE PHOTOVOLTAIK-SOLARANLAGE?

Es handelt sich hierbei um eine Zusammenfassung von am gleichen Ort aufgestellten Photovoltaikanlagen
mit dem Ziel des Verkaufs der erzeugten Elektroenergie an das Energieversorgungsunternehmen, mit dem der Liefervertrag abgeschlossen wurde. Die Anlage, und damit die erzeugte Energie, können auf den Namen einer Person, eines Unternehmens oder einer Einrichtung eingetragen sein. Jede Anlage hat ihren Eigentümer, aber alle sind gemeinsam in einem Photovoltaikpark untergebracht. Auf Grund dieser Zusammenfassung von Anlagen wird eine Reihe von Vorteilen erreicht, wie zum Beispiel umfassendere Serviceleistungen mit höherer Qualität, Garantien zum Investitionsrücklauf, Vergünstigungen in Bezug auf die Finanzierung, gemeinsamer Überwachungsdienst, Abdeckung von Risiken mit einer gemeinsamen Versicherungspolice, Wartung usw.

3. WARUM IN EINE PHOTOVOLTAIKANLAGE INVESTIEREN?

Der Hauptvorteil eines Photovoltaikparks liegt im professionellen Management des Bauträgers (AFFIRMA Energía Solar), damit kann der Investor höhere Renditen erzielen, die Risiken vermindern, den Prozess der Implementierung des Projekts optimieren und braucht sich bei der Investition vor allem nicht um den Instanzenweg und sonstige bürokratische Probleme zu kümmern. Dieses System gestattet allen Personen und/oder Unternehmen den Zugang zu Investitionen auf dem Gebiet der photovoltaischen Solarenergie, einer sauberen und unerschöpflichen Energiequelle.
Die Investitionen können in Kleinanlagen mit Leistungen von 10, 15, oder 20 kW oder in Vielfachen von 5 bis zu maximal 100 kW erfolgen. Damit erhält jeder Investor, jede natürliche Person oder eingetragene Gesellschaft die maximale Bonifikation (575% bis 100 kW).

4. WARUM IST FÜR MICH DER VERBUND MIT ANDEREN INVESTOREN INTERESSANT?

Die Kosten zur Errichtung eines Photovoltaikparks sind sehr hoch (Versicherungen, Wartung, Inbetriebsetzung usw.). Durch den Verbund mit weiteren Investoren werden eine Verminderung der Kostenbelastung und die Befreiung von Management, Wartung und Bewachung der Anlage erreicht.

5. WIE HOCH IST DIE RENTABILITÄT?


Die Einnahmen aus dem Verkauf der erzeugten Energie sind im Königlichen Dekret 661/2007 festgelegt, wonach der Preis pro verkaufte Kilowattstunde gegenwärtig auf 575% des mittleren oder Referenztarifs für Elektroenergie von 44,0381 Euro Cent/kWh festgelegt ist. Dieser Preis wird für einen Zeitraum von 25 Jahren garantiert (Artikel 36 des Königlichen Dekrets 661/2007) und beträgt danach 460% des genannten mittleren oder Referenztarifs.

Die genannten Prämien gelten für Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal 100 kW, wobei eine jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex IPC-0,25% bis 2012 und IPC-0,5% bis zum Zeitraum von 25 Jahren vorgesehen ist.

In einer Anlage mit einer Leistung von 10 kWp werden jährlich 15.500 kWh erzeugt und die jährlichen Einkünfte belaufen sich auf 6.825,91 € + MwSt. Über unsere detaillierten Untersuchungen, die wirtschaftliche Analyse und die Vorausschau für jedes einzelne Vorhaben haben Sie Zugriff auf die genauen Daten jeder einzelnen Anlage. Diese Aktivität unterliegt der Mehrwertsteuerpflicht, wir müssen diese daher in der Rechnung gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen ausweisen und an das Finanzamt abführen, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Rentabilität.

6. WELCHE LEBENSDAUER HABEN DIE ANLAGEN UND WELCHE WARTUNG BENÖTIGEN SIE?

Da die Paneele keine beweglichen Elemente aufweisen und sowohl die Zellen als auch die Kontakte in ein widerstandsfähiges Kunstharz eingebettet sind, wird eine hohe Zuverlässigkeit im Laufe der mehr als 30 Jahre währenden Lebensdauer erreicht.

Fachleute schätzen ein, dass die Lebensdauer dieser Anlagen sogar länger als 40 Jahre sein kann.

Die Hersteller der Solarpaneele garantieren, dass die Energieerzeugung während eines Zeitraums von 25 Jahren nicht unter 80% des Anfangswerts absinkt.

Zur Optimierung der Anlage im Laufe ihrer langen Lebensdauer muss eine Reihe von Maßnahmen der vorbeugenden Wartung ausgeführt werden, die sich auf die Überprüfung, Reparatur und den Austausch bestimmter Elemente wie Sicherungen, Wechselrichter usw. erstrecken und von der jeweils gewählten Anlage abhängen.

7. WIE FINANZIERE ICH DIE INVESTITION?

AFFIRMA Energía Solar hat verschiedene Abkommen mit renommierten Banken abgeschlossen,
die vorteilhafte Kreditbedingungen anbieten. Die Mehrzahl der Banken bietet maßgeschneiderte Produkte an, deren Zinsen sich zwischen EURIBOR plus 0,8 und 1,5 Prozentpunkte bewegen. Um ein Maximum an Rentabilität zu erreichen empfiehlt AFFIRMA Energía Solar eine Finanzierung von nicht weniger als 80% der Anlagenkosten. Zur Vorbereitung der Investition empfehlen wir unseren Kunden, bei ihrer Bank einen Kredit in Höhe von 80% der Kosten der Anlage zu beantragen und die restlichen 20% mit Eigenkapital zu finanzieren.

8. WELCHE STEUERLICHEN VERPFLICHTUNGEN HABE ICH?

Da es sich um eine unternehmerische Aktivität handelt, muss eine Eintragung in das Register gewerblicherAktivitäten in dem Gebiet und an dem Ort erfolgen, auf dessen Territorium sich die Solaranlage befindet.

Im Gegensatz zu anderen Bauherren erledigt AFFIRMA Energía Solar diese Formalitäten für Sie, wenn Sie dies wünschen. Weiterhin wickeln wir auch alle sonstigen Formalitäten ab, zu denen Sie verpflichtet sind. Sie brauchen nur die Dokumente zu unterzeichnen, die wir Ihnen zusenden (vierteljährliche Erklärung der Mehrwertsteuer Formular Nr. 300, Jahresabrechnung der Mehrwertsteuer Formular Nr. 390, Jahreserklärung zu Operationen mit Dritten Formular Nr. 347), da die Rechnungslegung an das Energieversorgungsunternehmen einen Betrag von 3.006 € pro Jahr überschreitet. Dies gilt für den Fall, dass die Anlage sich im Besitz einer handelsrechtlichen Gesellschaft befindet. Für Anlagen, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden, ist die Vorlage einer vierteljährlichen Einkommenssteuererklärung (Formular Nr. 130) und der jährlichen Zusammenfassung (Formular Nr. 190) erforderlich. Schließlich sind die aus dem Verkauf von Elektroenergie erzielten Einnahmen und die erhaltenen Subventionen (die wir auf die Abschreibungsdauer der Anlage verteilen können) in der Steuererklärung anzugeben, wobei die durch die Anlage verursachten Kosten (Abschreibung, Zinsen, Wartung usw.) von der Steuer absetzbar sind.

Sowohl Unternehmen als auch natürliche Personen, die diese Investition vornehmen, haben ein Recht auf Steuererleichterungen auf Grund der Investition in erneuerbare Energien, natürliche Personen berücksichtigen diese in der Einkommenssteuer und Unternehmen in der Gesellschaftssteuer.

9. WELCHE SUBVENTIONEN WERDEN GEWÄHRT?


In dem Maße wie die Technologie der Photovoltaikanlagen zunehmend wettbewerbsfähiger gegenüber anderen Energiequellen geworden ist, hat die öffentliche Verwaltung die Subventionen für Investitionen auf diesem Sektor schrittweise abgebaut. Wir bitten die Investoren daher, diesen Faktor in der Wirtschaftsanalyse nicht zu berücksichtigen.